Die zentrale Frage: Rechnet sich das Carsharing mit einem e-Auto?
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e-Carsharing: Der Business Case
Wer sich den Wechsel vom eigenen Auto zum Carsharing überlegt, muss viele Fragen mit sich selbst und seiner Familie klären. Weil die Kosten dabei wohl entscheidende Aspekt sind, wollen wir das jetzt näher beleuchten.
Der besondere Charme des Carsharings ist, dass man nur für die Nutzung zahlt. Versicherung, Reinigung und Reparaturkosten übernimmt der Anbieter. Kosten fallen nur an, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Folgendes Beispielszenario verdeutlicht die Kostenzusammensetzung:
Für eine vierstündige Fahrt mit 150 km Fahrleistung berechnet der Carsharing-Anbieter:
- Tarifstunde (6.00 – 22.00 Uhr) 3,80 €, bei 4 Stunden: 15,20 Euro
- Km-Preis bis 100 km 0,23 Euro/km. Ab 101 km sinkt der Preis auf 0,20 Euro/km: Es fallen insgesamt 31,50 Euro an.
Die Carsharing-Kosten liegen bei 46,70 Euro.
Für das Carsharing fallen zusätzlich eine einmalige Registrierungsgebühr von 9 € sowie eine monatliche Abo-Gebühr an, deren Höhe vom gewählten Tarif abhängig und von 9 € bis 29 € variiert.
Insgesamt rechnet sich das Carsharing für Fahrten ohne längere Aufenthalte am Zielort. Einkäufe, Arztbesuche, der Transfer einer Person zum Bahnhof sind Anwendungsfälle, bei denen ein Carsharing eine gute Alternative zum Privat-PKW sein kann. Wir haben testweise auch Fälle durchgerechnet, in denen ein Carsharing-Auto für die Fahrt zur Arbeit zum Einsatz kommt. Aufgrund der relativ hohen Kosten für die Tarifstunde sind solche Anwendungsfälle auf Dauer nicht wirtschaftlich.
Allerdings bietet die Bürgerenergie Rhein-Sieg inzwischen allen registrierten Carsharing-Nutzenden ein Urlaubsauto an, das für mehrtägige Fahrten gebucht werden kann. Details können bei der Bürgerenergie erfragt werden.
Über die Autorin
Heike Zacharias
Heike ist Sprecherin der Mobilitätsgruppe und fährt selbst ein e-Auto – meistens aber mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV.
